Unsere Gemeinnützigkeit !

2011-02-21 08:27 von Marion Rossbach

Unsere Gemeinnützigkeit:
Wir als Tierhilfe-Grenzenlos e.V. gehören nach der endgültigen Bescheinigung des Finanzamtes - Rotenburg (Wümme) vom 10.02.2011, ab diesem Zeitpunkt zu den in § 5 Abs.1 Nr.9 KStG bezeichneten Körperschaften.

Die Tierhilfe Grenzenlos e.V. ist behördlich als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Spenden und Beiträge sind steuerlich abzugsfähig. Unterstützen Sie uns und helfen Sie damit Tieren!

Spendenbescheinigungen:
Die Spenden sind nach Erhalt einer Spendenbescheinigung über die "Tierhilfe Grenzenlos" steuerlich absetzbar !

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