Unsere Gemeinnützigkeit !
2011-02-21 08:27 von Marion Rossbach
Unsere Gemeinnützigkeit:
Wir als Tierhilfe-Grenzenlos e.V. gehören nach der endgültigen
Bescheinigung des Finanzamtes - Rotenburg (Wümme) vom 10.02.2011, ab
diesem Zeitpunkt zu den in § 5 Abs.1 Nr.9 KStG bezeichneten
Körperschaften.
Die Tierhilfe Grenzenlos e.V. ist behördlich als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Spenden und Beiträge sind steuerlich abzugsfähig. Unterstützen Sie uns und helfen Sie damit Tieren!
Spendenbescheinigungen:
Die Spenden sind nach Erhalt einer Spendenbescheinigung über die "Tierhilfe Grenzenlos" steuerlich absetzbar !